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"kurz und knapp“ erklärt

Sie wird finanziert von der Krankenkasse und umfasst alle medizinischen Leistungen. Der Arzt stellt eine Verordnung aus zur Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung o. ä. An Kosten entstehen Ihnen in den ersten 28 Tagen 10% der Rechnungssumme im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlung.
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, die voraussichtlich mehr als 6 Monate andauern wird, so können Leistungen aus der Pflegekasse geltend gemacht werden. Anträge können direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung stellt dann den aktuellen Hilfebedarf und damit die Eingruppierung in die Pflegestufe fest. Hilfe und Beratung zu den Anträgen bekommen Sie auch durch die Pflegedienste, den Hospizdienst und das Palliativnetz.

Kommt von Pallium = der Mantel.
Ist eine Krankheit nicht mehr kurativ (=heilend) zu behandeln, so besteht die Möglichkeit der umsorgenden Therapie zur Symptomlinderung von körperlichen Beschwerden sowie sozial und spirituellen Fragen und somit  zur Verbesserung der Lebensqualität. Palliative Behandlung bezieht immer auch die Angehörigen mit ein.

Ist eine Einrichtung des Krankenhauses. Können die Symptome einer Erkrankung nicht mehr alleine zu Hause ausreichend behandelt werden oder ist die häusliche Versorgung aktuell nicht mehr gewährleistet, so kann eine Einweisung durch den Hausarzt erfolgen. Das Ziel ist dabei eine ausreichende Einstellung durch Medikamente und eine ganzheitliche Betreuung, so dass eine Entlassung wieder nach Hause, in eine Pflegeeinrichtung oder in ein stationäres Hospiz möglich ist.

Die Koordinatorin berät über die Möglichkeiten der Unterstützung.
Ehrenamtliche begleiten einen Menschen auf seinem Weg dort, wo er gerade lebt und versuchen Hilfestellungen zu leisten, was er oder seine Angehörigen benötigen.

Ein Haus für Menschen am Lebensende, die eine ganzheitliche 24-Stunden-Betreuung brauchen.
Angehörige können auf Wunsch auch mit aufgenommen werden.

Sie tritt erst dann in Kraft, wenn eine Person nicht selbst für sich sprechen kann.
Eine vorher bestimmte Person kann stellvertretend verbindlich Entscheidungen treffen bezüglich Gesundheits- und Finanzfragen, sowie des Aufenthaltsortes.

Sie ist eine (verbindliche) schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie selbst ihren Willen bezüglich ärztlicher Maßnahmen nicht mehr selbst erklären kann.

PAJ Palliativnetz
Am Jadebusen gGmbH

Kleine Str. 1 | 26316 Varel
Telefon: 04451 91 89 363
Telefax: 04451 9189362
E-Mail: info@palliativnetz-am-jadebusen.de
Internet: palliativnetz-am-jadebusen.de